Einmal nicht hingeschaut und schon ist es passiert! Hund Basko rennt vor ein Fahrrad, der Radfahrer stürzt. Pudel Peggy ist ein bisschen undicht und das ausgerechnet auf dem neuen Teppich des Nachbarn. Labrador Ben meint es nicht böse, aber im Spiel zerreißt er den Ärmel eines Markensweatshirts. Für all diese Fälle wird der Hundebesitzer haftbar gemacht und zwar mit dessen gesamten Vermögen. All daraus resultierende Kosten sind vom Hundebesitzer zu tragen, angefangen von Sachwerten, über Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Bei Bissverletzungen und Unfällen sogar für den Verdienstausfall des Geschädigten.
Laut § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gilt:
“ Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.”
Und dieser Schaden kann sehr schnell zu einem vier- bis fünfstelligen Betrag heranwachsen. Diese “Gefährdungshaftung” sollte jeder Hundehalter mit einer Hundehaftpflicht abdecken. In vielen Bundesländern ist zudem eine solche Versicherung bei bestimmten Hunden eine gesetzlich festgelegte Pflicht, der der Halter nachzugehen hat.
Eine weitere sinnvolle Absicherung in Hinblick auf den treuen Vierbeiner ist eine OP-Versicherung, die im Falle einer notwendigen Operation die Kosten tragen würde.
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Quelle: openpr.de



