Risiko Hund
Bei Versicherungen gehen die Meinungen ja auseinander. Wie viele Versicherungen braucht man, welche sind überhaupt sinnvoll und decken die Policen überhaupt die Risiken ausreichend ab oder ist es am Ende günstiger, gelegentliche Schäden durch das Haustier aus eigener Kasse zu begleichen? Die meisten Tierhalter sind sich einig, dass es sinnvoll ist, eine Versicherung für das Tier abzuschließen. Denn Tiere bleiben trotz aller Domestizierung immer noch Tiere und können unberechenbar sein. Auch ohne böse Absichten können sie folgenschwere Unfälle verursachen, die leicht zu Schäden von großen finanziellen Ausmaßen durch Sach- und Personenschäden führen können. Doch nicht immer ist ein Versicherung extra für’s Tier auch notwendig.

Natürlich ist der Hund der beste Freund des Menschen, jedoch sollte niemals vergessen werden, dass er auch vom Wolf abstammt. Er wurde zwar domestiziert, jedoch kann man sein Verhalten in plötzlich eintretenden Situationen nie gänzlich vorhersagen. Wer selbst Hunde hält, der weiß, dass auch die liebevollsten Tiere hin und wieder unberechenbar reagieren können Wer einen Hund besitzt, weiß, dass diese Tiere ihre Zuneigung oftmals ausdrücken, indem sie den bekannten anspringen. Das ist einigen Leuten nicht nur unangenehm, sondern dient auch oft als Streitauslöser. 
Die FCI (Federation Cynologique Internationale), der Dachverband für alle Hunderassen, unterscheidet derzeit 13 Windhundrassen: Afghanischer Windhund – der Windhund Afghanistans, Azawakh – der Windhund der Tuareg in Mali, Barsoi – der Russische Windhund, Chart Polski – der Polnische Windhund, Deerhound – der Schottische Windhund, Galgo Español – der Spanische Windhund, Greyhound – der Englische Windhund, Irish Wolfhound – der Irische Windhund, Italienisches Windspiel – der filigrane Italienische Windhund, Magyar Agar – der Ungarische Windhund, Saluki – der Persische Windhund, Sloughi – der Marrokanische Windhund und den Whippet – der kleine Englische Windhund. Grundsätzlich gibt es für Halter aller Hunderassen eine generelle Hundehaftpflichtversicherung, da der Gesetzgeber festgelegt hat, dass jeder Besitzer (Halter) eines Hundes der sogenannten Gefährdungshaftung gemäß § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unterliegt. Das heißt im Klartext: Schädigt der Hund einen Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen, und zwar:
Peggy ist ein bisschen undicht und das ausgerechnet auf dem neuen Teppich des Nachbarn. Labrador Ben meint es nicht böse, aber im Spiel zerreißt er den Ärmel eines Markensweatshirts. Für all diese Fälle wird der Hundebesitzer haftbar gemacht und zwar mit dessen gesamten Vermögen. All daraus resultierende Kosten sind vom Hundebesitzer zu tragen, angefangen von Sachwerten, über Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Bei Bissverletzungen und Unfällen sogar für den Verdienstausfall des Geschädigten.
Der Gesetzgeber sieht wenig “Spielraum”: Im Sinne der so genanten Tierhalterhaftpflicht ist jeder Besitzer in vollem Umfang für alle Schäden verantwortlich, die ein Tier, das in seinem Haushalt lebt, irgendwo verursacht. Verständlich! Denn wer sollte sonst dafür aufkommen, wenn unser “Struppi” einen schlechten Tag hat und einem Passanten, der arglos an uns vorüber will, die Hose zerbeißt oder gar eine klaffende Fleischwunde zufügt? Dennoch ist eine spezielle Hundehalter-Haftpflichtversicherung zunächst ein Kann, kein Muss. So jedenfalls war es lange Jahre, bis verschiedene blutige Zwischenfälle – oft im Zusammenhang mit großen und wehhaften Rassen -, Öffentlichkeit und Politiker wach rüttelten: Seitdem ist eine Tierhalterhaftpflicht für Hundebesitzer in den Bundesländern Berlin und Hamburg zwingend vorgeschrieben.
So ganz wohl war mir nicht, als mein stets freundlicher und gut-gelaunter Pudel-Mix – schwanzwedelnd und zielstrebig -, auf den wesentlich größeren Polizeihund zu lief, erzählt Peter Hoffmann, Fachjournalist und Fotograf für verschiedene Tier- und Jagdzeitschriften. Doch dann entpuppte sich der zottelige Schäferhund, wie auch sein Herrchen – ein uniformiertes Mitglied der Diensthundestaffel, das den Streifenwagen im Schatten des Waldwegs geparkt hatte -, als äußerst freundlich und umgänglich. Nein, keine Sorge, der vierbeinige “Kollege” wisse ganz genau, “wann er im Dienst ist und wann Freundlichkeit und Spielen angesagt sind”.
Ab dem 1. Juli gibt es eine neue Hundehalter-Haftpflichtversicherung für die Abdeckung durch Hunde entstandener Schäden. Mit einem bisher völlig vernachlässigten Haftungsthema schließt die neue Hundehalter-Haftpflichtversicherung eine gefährliche Haftungslücke. In Deutschland leben mehr als 5 Millionen Hunde. Kritische Begegnungen beim Gassi gehen sind daher keine Seltenheit, der eigene Hund muss nach einer Auseinandersetzung mit einem anderen Hund vielleicht sogar zum Tierarzt, die entstehenden Kosten für Behandlung und Reha trägt der Hundehalter bisher zu 100% selbst. Ab dem 1. Juli wird für Hundehalter ein völlig neuer Baustein bei der Hundehalter-Haftpflichtversicherung angeboten.
